Photovoltaik-Anlage bei Sonnenuntergang.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Hohe Zu­schüs­se für Ihre neue kli­ma­freund­li­che Hei­zung!

Für die Heizungsförderung gelten ab dem 21. Juli 2026 neue Bedingungen. Wer eine klimafreundliche Heizung einbauen lässt, kann weiterhin Zuschüsse erhalten. Wichtig sind die passende Technik, die förderfähigen Kosten und die richtige Antragstellung vor Beginn der Maßnahme.

30 %

Grund­för­de­rung

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten von 28.000 € für die erste Wohneinheit.

Für die zweite bis sechste Wohneinheit betragen die förderfähigen Gesamtkosten jeweils 15.000 € und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 €.

+ max. 40 %

Einkommensbonus

Der Einkommensbonus beträgt 40 % bei einem Haushaltseinkommen von bis 30.000 € pro Jahr, 30 % bei bis zu 40.000 € und 10 % bei bis zu 50.000 €.

Bei mind. einem minderjährigen Kind erhöht sich die Bemessungsgrenze einmalig um 10.000 €.

+ max. 16 %

Klimabonus

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 % und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um vier Prozentpunkte.

bis zu 80 % För­derung

Die För­de­rung ist grundsätzlich bei 70 % ge­deckelt.
Bis zu 80 % sind für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 € möglich.
 

Schnell handeln, lohnt sich:

💶 Hohe förderfähige Kosten nutzen


Für die erste Wohneinheit werden zuerst bis zu 28.000 € an förderfähigen Kosten berücksichtigt. Der Betrag sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und dann halbjährlich je um 750 €.

📉 Klimabonus rechtzeitig sichern


Der Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 % sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte. Ab 2028 entfällt der Bonus vollständig. 

Un­ser Tipp:

För­de­rung früh prü­fen las­sen

Die Heizungsförderung ist attraktiv, wird aber genau nach Einkommen, Gebäude, Heizsystem und Antrags-Zeitpunkt bewertet. Deshalb lohnt sich eine frühzeitige Beratung: Wir prüfen, welches Heizsystem sinnvoll ist, welche technischen Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Förderoptionen in Frage kommen.

Zwei zufriedene Kunden unterhalten sich mit einem Badberater in einem modernen Büro. Vor ihnen liegen Unterlagen, während sie entspannt und lächelnd die Beratung genießen.

Die­se Heiz­sy­ste­me kön­nen ge­för­dert wer­den

Förderfähig sind vor allem effiziente Heizungsanlagen und Anlagen zur Heizungsunterstützung.
Dazu zählen je nach Gebäude und technischer Ausführung insbesondere:

Wei­te­re Lö­sun­gen

  • Wasserstofffähige Heizungen im förderfähigen Umfang
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Anschluss an ein Wärmenetz

Was wird zu­sätz­lich be­rück­sich­ti­gt?

Fachplanung

Auch die Fachplanung und Baubegleitung können zu den förderfähigen Kosten gehören.

Um­feld­maß­nah­men

Vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten können mit berücksichtigt werden, wenn sie zur Heizungsmodernisierung gehören.

Op­ti­mie­rung

Die neue Heizung sollte immer zum gesamten Heizsystem passen. Dazu gehören zum Beispiel Heizflächen, Regelung, Warmwasserbereitung und die Verteilung der Wärme im Gebäude.

So läuft der För­der­an­trag ab

  1. Heiz­kon­ze­pt pla­nen

    Unsere Energie-Experten beraten Sie dazu, welches Heizsystem zu Ihrem Gebäude, Ihrem Wärmebedarf, Ihrem Budget und zu Ihren Zielen passt. Auf dieser Basis erstellen wir ein Angebot. 

  2. Ver­trag mit aufschiebender Bedingung ab­schlie­ßen

    Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Der Vertrag über die Lieferung und Montage der neuen Heizungsanlage darf erst nach der Förderzusage gültig werden. Deshalb versehen wir die Verträge mit einer sogenannten aufschiebenden Bedingung, sodass sie erst rechtskräftig werden, wenn die Bestätigung der Förderung erfolgt ist. 

  3. Förderung beantragen und Be­stä­ti­gung abwarten

    Vor Beauftragung muss die Förderung beantragt werden. Erst wenn die Bestätigung des Antrags vorliegt, kann der Auftrag zur Heizungsmodernisierung erteilt werden. 

  4. Hei­zung ein­bau­en las­sen

    Nach der Zusage kann die Maßnahme umgesetzt werden. Unsere Heizungsprofis installieren die für Sie geplante Heizungsanlage.

  5. Bestätiung nach Durchführung hochladen und Fördermittel erhalten

    Nach Fertigstellung muss die Bestätigung nach Durchführung (BnD) mit allen erforderlichen Unterlagen, wie Rechnungen, Zahlungsnachweisen, Einkommensnachweisen etc. im Förderportal hochgeladen werden. 


     

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Portrait Thomas Wienforth, Geschäftsführer der b&h concept AG.

Häufige Fragen zur Heizungsförderung

  • Welche Heizungsanlagen werden gefördert?

    Gefördert werden klimafreundliche Heizsysteme, die die Voraussetzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen. Dazu zählen beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseheizungen sowie Anschlüsse an ein Wärmenetz. Welche Lösung für Ihr Gebäude geeignet ist und welche Förderung möglich ist, prüfen wir gerne in einer persönlichen Beratung.

  • Warum lohnt es sich, schnell zu handeln?

    Die aktuell guten Förderbedingungen werden ab 2027 kontinuierlich sinken. 

    Momentan liegen z.B. die förderfähigen Kosten für eine Wohneinheit bei 28.000 €. Dieser Betrag sinkt jedoch erstmals am 01. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils 750 €. Der aktuell hohe Klimabonus von 16 % sinkt ebenfalls erstmals am 01. Februar 2027 und danach halbjährlich um vier Prozentpunkte.

    Schnell zu handeln lohnt sich also, um die bestmöglichen Förderbedingungen für Ihre neue Heizung zu erhalten.

  • Rechenbeispiel: Wie hoch kann die Förderung für meine neue Heizung ausfallen?

    Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Ihrer persönlichen Situation und den geltenden Förderbausteinen ab.

    Beispiel:

    - Eine Wohneinheit: Förderfähige Kosten 28.000 €
    - Grundförderung 30 %
    - Einkommensbonus 10 % (Haushaltseinkommen bis 50.000 € bzw. bis 60.000 € mit einem minderjährigen Kind)
    - Klimageschwindigkeitsbonus 16 %

    Möglicher Zuschuss: 15.680 €

  • Wie wirken sich Kinder auf die Förderung aus?

    Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die jeweilige Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommens einmalig um 10.000 €.

    Der Einkommensbonus beträgt dann 40 % bei einem Haushaltseinkommen von bis 40.000 € pro Jahr, 30 % bei bis zu 50.000 € und 10 % bei bis zu 60.000 €.

  • Können mehrere Wohneinheiten gefördert werden?

    Ja! Für die erste Wohneinheit gelten ab dem 21. Juli 2026 förderfähige Kosten von bis zu 28.000 €. Für jede weitere Wohneinheit gelten dann gestaffelte Höchstbeträge: 15.000 € jeweils für die zweite bis sechste Wohneinheit, 8.000 € jeweils ab der siebten Wohneinheit.

  • Werden auch Mehrfamilienhäuser gefördert?

    Ja. Auch Eigentümer und Eigentümerinnen von Mehrfamilienhäusern können eine Heizungsförderung beantragen. Die förderfähigen Kosten richten sich dabei nach der Anzahl der Wohneinheiten und den jeweils geltenden Förderbedingungen.

  • Lohnt sich eine Förderberatung?

    Ja. Die Förderlandschaft ist komplex und die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Gebäude, Heizsystem und persönlicher Situation. Eine individuelle Förderberatung hilft Ihnen dabei, die passenden Fördermöglichkeiten zu finden und typische Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden. Wir beraten Sie gern.

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Heizungstypen-Graffiti an der Innenwand eines Schlafzimmers.

Die Entscheidung für ein bestimmtes Heizsystem sollte gut überlegt sein. Mit der kompetenten Hilfe unserer Energie-Experten finden Sie zukunftssichere Lösungen.

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Energie-Experte berät eine Kunden zu einer Solaranlage.

Wenn Sie die Renovierung Ihrer Heizungsanlage angehen möchten, empfehlen wir Ihnen, unsere umfassenden Leistungen in diesem Bereich zu nutzen. 

Hei­zungs­re­no­vie­rung
Icons, die die Vorteile einer neuen Heizungsanlage symbolisieren.

Für eine erste Kosteneinschätzung haben wir die verschiedenen Heizungstypen in drei Kategorien zusammengefasst: Economy, Comfort oder Premium.

Heizungskosten