Trinkwasserverordnung: Vermieter müssen sich auch um Trinkwasserqualität kümmern
Durch die Trinkwasserverordnung sollen die Verbraucher vor Gesundheitsschäden geschützt werden, die durch eine Verunreinigung im Trinkwasser entstehen können, zum Beispiel Legionellen: Bakterien, die eine schwere Art der Lungenentzündung auslösen können.
Adresse und Kontakt
Kreuz bad & heizung GmbH
Nürnberger Straße 91
91220 Schnaittach
Seit Dezember 2013 sind Vermieter verpflichtet, Ihren Mietern mitzuteilen, wenn sich im Haus noch Bleileitungen befinden. Die geltenden, extrem niedrigen Bleiwerte für Trinkwasserleitungen können jedoch nur durch einen Austausch der alten Leitungen erreicht werden.
Die Trinkwasserverordnung ist für jeden Hauseigentümer relevant, der im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Wasser abgibt – also zum Beispiel beim Vermieten. Auch Vermieter in Mehrfamilienhäusern sind von den Pflichten der Verordnung betroffen, da diese in der Regel über eine zentrale Warmwasseranlage verfügen. Auch Eigentümer von Wohnungen müssen die neue Verordnung umsetzen.
Vermieterpflichten gemäß der Trinkwasserverordnung
- Anzeigepflicht:
Der Bestand an zentralen Warmwasseranlagen und alle baulichen und betrieblichen Veränderungen müssen beim Gesundheitsamt angezeigt werden. - Prüfpflicht:
An repräsentativen Stellen der Anlage müssen jährlich durch zugelassene Labore Wasserproben entnommen und geprüft werden. - Aufzeichnungspflicht:
Die verwendeten Aufbereitungsstoffe sowie deren Konzentration in der Anlage müssen aufgezeichnet und den Mietern auf Wunsch zugänglich gemacht werden. - Informationspflicht/Aushangpflicht:
Die Mieter müssen schriftlich über die Ergebnisse zur Qualität der bereitgestellten Trinkwassers informiert werden, per Post oder durch Aushänge im Haus.
Gesundheitliche Gefahren durch Legionellen
Da Legionellen in geringen Mengen im Grundwasser enthalten sind und sich somit auch im Trinkwasser befinden, ist die neue Trinkwasserverordnung notwendig geworden. Sind nämlich die Temperaturen von Warmwasserbereitungsanlagen zu gering eingestellt (30-45 °C) oder steht das Wasser im Sommer eine zeitlang in den Rohren, vermehren sich die Legionellen und es entstehen krankheitserregende Keime. Gelangen diese in die Lunge, können sie die zum Teil lebensgefährliche Legionärskrankheit auslösen.
Zum Glück ist nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser gesundheitsgefährdend: Erst durch das Einatmen bakterienhaltigen Wasser als Aerosol, also zum Beispiel in der Dusche, durch Klimaanlagen, Rasenspränger oder Whirlpools kann es zur Krankheit kommen. Das Trinken legionellenhaltigen Wassers stellt für Personen mit intaktem Immunsystem im Normalfall keine Gesundheitsgefahr dar.
Schwerwiegende Konsequenzen
Seine Pflichten als Vermieter sollte man durchaus ernst nehmen: Stellt man Mietern gesundheitsgefährdendes Trinkwasser zur Verfügung, kann man mit einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren oder einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Auch wenn man seine Anlage nicht instand hält oder die oben genannten Pflichten verletzt, wird dies als Ordnungswidrigkeit geahndet, was ebenfalls eine Geldbuße zur Folge haben kann.
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Trinkwasserverordnung
Die Trinkwasserverordnung schützt vor Gesundheitsschäden durch die Verunreinigung von Wasser. Es können u.a. Legionellen auftreten – Bakterien, die eine schwere Form der Lungenentzündung auslösen können.
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